1. Vertragspartner und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner ist Ing. Niko Todorovic, der unter der im Firmenbuch eingetragenen Firma 7tees e.U. auftritt, Birkengasse 15, 2542 Kottingbrunn, Österreich, UID: ATU83137507, Firmenbuchnummer: 676631x, Firmenbuchgericht: Landesgericht Wiener Neustadt, E-Mail: office@7tees.at (im Folgenden „7tees“).
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von 7tees, insbesondere für Softwareentwicklung und technische Dienstleistungen, SaaS-Produkte und sonstige digitale Produkte, Beratung, Implementierung und Support, einmalige und laufende Leistungen sowie die Bereitstellung, Beschaffung und Weiterverrechnung von Leistungen, Lizenzen und Abonnements Dritter.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB und § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht abgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei Vertragsabschluss, den Vertrag im Rahmen seiner unternehmerischen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abzuschließen.
1.4 Diese AGB werden in den einzelnen Vertrag einbezogen, indem 7tees vor Vertragsabschluss auf sie hinweist, insbesondere im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Bestellprozess. Es gilt jeweils die bei Abschluss des einzelnen Vertrages gültige Fassung. Ein Hinweis auf Rechnungen dient nur der Information und bewirkt keine erstmalige Einbeziehung.
1.5 Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn 7tees ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt. Sie gelten nur, wenn 7tees ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.6 Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter https://www.7tees.at/agb abrufbar. Jede Fassung trägt ein Versionsdatum und eine Versionsnummer. Frühere Fassungen werden unverändert archiviert und sind unter https://www.7tees.at/agb/versionen abrufbar.
2. Vertragsbestandteile und Rangfolge
2.1 Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in folgender Rangfolge:
- die individuelle Vereinbarung, insbesondere das angenommene Angebot, die Auftragsbestätigung oder die Leistungsbeschreibung;
- ein gesondert abgeschlossener Auftragsverarbeitungsvertrag, soweit anwendbar;
- produktspezifische Nutzungsbedingungen von 7tees (etwa die Nutzungsbedingungen für ShiftCue unter https://www.shiftcue.app/tos) für das jeweilige Produkt;
- diese AGB.
2.2 Für Drittanbieterprodukte gelten ergänzend die nach Punkt 10.2 einbezogenen Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
3. Angebote und Vertragsabschluss
3.1 Angebote von 7tees sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sofern nicht anders angegeben, ist ein verbindliches Angebot 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots durch den Kunden, durch Auftragsbestätigung von 7tees, durch Abschluss eines Online-Bestellprozesses oder durch Beginn der Leistungserbringung durch 7tees auf Wunsch des Kunden. Bei Online-Bestellungen erfolgt die Zustimmung zu diesen AGB vor Abgabe der verbindlichen Bestellung.
3.3 Kostenschätzungen und Aufwandsangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Pauschalpreis oder Festpreis vereinbart wurden. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung einer Schätzung ab, informiert 7tees den Kunden rechtzeitig.
3.4 Änderungen und Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer Vereinbarung zumindest in Textform (z. B. E-Mail). Der dadurch entstehende Mehraufwand wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen von 7tees abgerechnet. Vereinbarte Termine verschieben sich angemessen.
4. Leistungsumfang
4.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung bzw. der jeweiligen Produkt- oder Leistungsbeschreibung. Darüber hinausgehende Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
4.2 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg (Werk) vereinbart ist, erbringt 7tees Beratungs-, Implementierungs-, Support- und sonstige Dienstleistungen als Dienstleistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers, ohne einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg zu schulden.
4.3 Support wird im vereinbarten Umfang und über die vereinbarten Kanäle erbracht. Ohne gesonderte Vereinbarung (Service Level Agreement) bestehen keine garantierten Reaktions-, Bearbeitungs- oder Wiederherstellungszeiten.
4.4 7tees ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer zu bedienen. 7tees bleibt gegenüber dem Kunden für deren Leistungen nach Maßgabe dieser AGB verantwortlich.
4.5 7tees darf bei der Leistungserbringung Software- und Entwicklungswerkzeuge einschließlich KI-gestützter Werkzeuge einsetzen. Vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten und nicht öffentlicher Quellcode des Kunden werden in solche Werkzeuge nur eingegeben oder mit ihnen verarbeitet, soweit dies für die vereinbarte Leistung erforderlich und rechtlich sowie vertraglich zulässig ist, insbesondere im Rahmen der Vertraulichkeitspflichten nach Punkt 15. Werden dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies nur auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages nach Punkt 14, unter Einhaltung der dort vereinbarten Regelungen über Unterauftragsverarbeiter und, bei Übermittlungen in Drittländer, nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO.
4.6 Für personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse oder nicht öffentlichen Quellcode des Kunden setzt 7tees keine KI-Dienste ein, die nach den Bedingungen ihres Anbieters für private oder nicht geschäftliche Nutzung bestimmt sind oder die Eingaben für das Training von KI-Modellen verwenden dürfen, es sei denn, der Kunde hat dem im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
4.7 Vereinbart der Kunde mit 7tees Einschränkungen für den Einsatz von KI-Werkzeugen, etwa den Ausschluss bestimmter Anbieter, Datenkategorien oder Verarbeitungsorte, gehen diese Vereinbarungen den Punkten 4.5 und 4.6 vor. Eine darüber hinausgehende Zustimmung des Kunden zu Datenverarbeitungen durch KI-Dienste ist mit diesen AGB nicht verbunden.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde unterstützt 7tees bei der Leistungserbringung im erforderlichen Umfang und unentgeltlich. Er stellt insbesondere rechtzeitig alle notwendigen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Testumgebungen, Ansprechpartner und Entscheidungen zur Verfügung.
5.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten und Materialien frei von Rechten Dritter sind oder der Kunde zu ihrer Nutzung berechtigt ist, und dass deren Verarbeitung durch 7tees rechtmäßig ist.
5.3 Der Kunde ist für die Sicherung der Daten und Systeme verantwortlich, auf die er technisch Einfluss nehmen kann, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich von 7tees übernommen wurde. Für von 7tees betriebene SaaS-Systeme ergeben sich Sicherungs-, Wiederherstellungs- und Exportpflichten von 7tees aus der jeweiligen Produktbeschreibung, einem vereinbarten Service Level Agreement oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
5.4 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
5.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich Fristen angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand kann von 7tees gesondert abgerechnet werden.
6. Abnahme von Werkleistungen
6.1 Ist eine Werkleistung, insbesondere eine individuelle Softwareentwicklung, vereinbart, stellt 7tees diese nach Fertigstellung nachvollziehbar zur Abnahme bereit, etwa durch Übergabe, Freischaltung in einer Test- oder Produktivumgebung oder Bereitstellung des vereinbarten Quellcodes, und fordert den Kunden dabei ausdrücklich in Textform zur Abnahme auf. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang dieser Aufforderung und erklärt die Abnahme oder teilt wesentliche Mängel nachvollziehbar in Textform mit.
6.2 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der Frist nach Punkt 6.1 keine wesentlichen Mängel in Textform mitteilt oder wenn er die Leistung vor Fristablauf produktiv nutzt, ohne wesentliche Mängel mitzuteilen. 7tees weist den Kunden in der Aufforderung zur Abnahme ausdrücklich auf diese Folge und auf die Frist hin; ohne diesen Hinweis tritt die Abnahmewirkung durch Schweigen nicht ein. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
6.3 Die Abnahme, auch die nach Punkt 6.2 angenommene, lässt Ansprüche des Kunden wegen Mängeln, die bei der Abnahmeprüfung nicht erkennbar waren (verdeckte Mängel), sowie wegen bei der Abnahme gerügter Mängel unberührt.
6.4 In sich abgeschlossene Teilleistungen können gesondert zur Abnahme bereitgestellt und abgerechnet werden. Für sie gelten die Punkte 6.1 bis 6.3 entsprechend.
7. Preise, Umsatzsteuer und Rechnungen
7.1 Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Fehlt eine Preisvereinbarung, werden Leistungen nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen von 7tees abgerechnet.
7.2 Alle Preise verstehen sich in Euro und netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Bei grenzüberschreitenden Leistungen kann die Steuerschuld nach den gesetzlichen Vorschriften auf den Leistungsempfänger übergehen (Reverse Charge). Der Kunde hat dafür eine gültige UID-Nummer bekanntzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
7.3 Reisezeiten, Reise- und Aufenthaltskosten sowie sonstige Barauslagen werden gesondert verrechnet, sofern sie vereinbart oder für die Leistungserbringung erforderlich und dem Kunden vorab angekündigt wurden.
7.4 Der Kunde ist mit der Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail als PDF, einverstanden.
8. Zahlungsbedingungen und Verzug
8.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wiederkehrende Entgelte sind im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig. Soweit im Bestellprozess vorgesehen, erfolgt die Zahlung über einen von 7tees eingesetzten Zahlungsdienstleister, der fällige Beträge über die hinterlegte Zahlungsmethode einzieht.
8.2 7tees ist berechtigt, bei Projekten angemessene Anzahlungen oder Teilrechnungen nach Leistungsfortschritt zu verlangen. Für Drittanbieterleistungen, die 7tees im Auftrag des Kunden vorfinanzieren muss, kann 7tees Vorauszahlung verlangen.
8.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Zusätzlich kann 7tees den Pauschalbetrag gemäß § 458 UGB sowie darüber hinaus die notwendigen und zweckentsprechenden Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten geltend machen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
8.4 Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist 7tees nach erfolgloser Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten, Zugänge zu kostenpflichtigen Funktionen vorübergehend zu sperren und Drittanbieterabonnements, die 7tees für den Kunden führt, nicht zu verlängern. Die Zahlungspflicht für bereits angefallene Entgelte bleibt davon unberührt.
8.5 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese von 7tees anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Mängel steht dem Kunden nur in angemessenem Verhältnis zum voraussichtlichen Behebungsaufwand zu.
9. Laufende Entgelte und Preisänderungen
9.1 Laufende Leistungen, etwa SaaS-Abonnements, Wartung, Betrieb, Hosting oder Support-Pauschalen, werden periodisch für den vereinbarten Abrechnungszeitraum verrechnet.
9.2 7tees ist berechtigt, Entgelte für laufende Leistungen mit Wirkung für künftige Abrechnungsperioden anzupassen, wenn sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten aus sachlich gerechtfertigten Gründen ändern, insbesondere durch Kosten für Hosting, Infrastruktur, Lizenzen, Drittanbieter, Personal oder durch gesetzliche oder regulatorische Änderungen. 7tees teilt Preiserhöhungen mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Kostensenkungen aus diesen Gründen gibt 7tees in gleicher Weise weiter.
9.3 Beträgt eine Preiserhöhung nach Punkt 9.2 mehr als 5 % innerhalb von zwölf Monaten, kann der Kunde die betroffene Leistung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
9.4 Preisänderungen erfolgen ausschließlich nach diesem Punkt 9 und, für weiterverrechnete Drittanbieterkosten, nach Punkt 11.3. Punkt 20 ist auf Preisänderungen nicht anwendbar.
10. Drittanbieterprodukte, Lizenzen und Abonnements
10.1 Drittanbieterprodukte sind Software, Cloud- und KI-Dienste, Lizenzen, Abonnements, Domains, Zertifikate, Hosting- und sonstige Leistungen, die nicht von 7tees selbst hergestellt oder erbracht werden. 7tees kann solche Produkte im Rahmen eines Auftrags vermitteln, beschaffen, einrichten, verwalten oder dem Kunden weiterverrechnen.
10.2 Lizenz-, Nutzungs- und Datenschutzbedingungen eines Drittanbieters werden nur Vertragsbestandteil, wenn 7tees sie dem Kunden vor Vertragsabschluss bezeichnet und zugänglich gemacht hat. Dazu gibt 7tees im Angebot oder in der Auftragsbestätigung den Drittanbieter, das betroffene Produkt, die Fundstelle (Link) der Bedingungen und, soweit verfügbar, deren Versions- oder Datumsstand an. Der Kunde verpflichtet sich, die so einbezogenen Bedingungen einzuhalten, soweit sie seine Nutzung betreffen, und stellt 7tees von Ansprüchen frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung dieser Bedingungen entstehen.
10.3 7tees räumt an Drittanbieterprodukten keine Rechte ein, die 7tees selbst nicht besitzt. Rechte des Kunden bestehen nur in dem Umfang, in dem der Drittanbieter sie dem Kunden unmittelbar einräumt oder 7tees zur Weitergabe berechtigt.
10.4 Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Überlassung von Konten oder Zugangsdaten, Nutzung durch Dritte oder Weiterveräußerung eines Drittanbieterprodukts erfolgt nur, wenn die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters dies ausdrücklich erlauben. Die Bedingungen des Drittanbieters gehen insoweit stets vor: 7tees ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die gegen sie verstoßen würden. Erlauben die Bedingungen die Weitergabe nicht, insbesondere bei personengebundenen Konten, Einzelnutzerlizenzen oder ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmten Abonnements, schließt der Kunde den Vertrag unmittelbar mit dem Drittanbieter ab oder es wird eine dafür zugelassene Lizenzform gewählt.
10.5 Ändert ein Drittanbieter nach Vertragsabschluss seine Bedingungen, Funktionen, Nutzungsgrenzen oder Lizenzmodelle oder stellt er ein Produkt ein, gelten geänderte Bedingungen nur für die künftige Nutzung und nur, soweit sie auch 7tees binden. 7tees informiert den Kunden unverzüglich über ihm bekannt gewordene Änderungen, die für die vom Kunden bezogene Leistung erheblich sind. Ist eine solche Änderung für den Kunden wesentlich nachteilig, kann er die betroffene Leistung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; für Kosten aus Verpflichtungen, denen der Kunde nach Punkt 11.4 zugestimmt hat, bleibt Punkt 11.4 unberührt. Für Preisänderungen von Drittanbietern gilt ausschließlich Punkt 11.3. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet 7tees keine bestimmte Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit oder Fortführung eines Drittanbieterprodukts über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus. Punkt 10.6 bleibt unberührt.
10.6 Soweit 7tees Drittanbieterprodukte im eigenen Namen beschafft oder bereitstellt, bleiben die 7tees treffenden gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungspflichten unberührt. 7tees kann dem Kunden zusätzlich die gegenüber dem Drittanbieter bestehenden Ansprüche abtreten, soweit diese abtretbar sind. Für die Auswahl, Beschaffung, Einrichtung oder Integration durch 7tees haftet 7tees nach Maßgabe dieser AGB. Für Änderungen, Ausfälle oder Einschränkungen, die ausschließlich aus der Sphäre des Drittanbieters stammen und von 7tees nicht zu vertreten sind, gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Punkt 17.
10.7 Quelloffene Software (Open Source) unterliegt den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Diese gehen bei Widersprüchen den Bestimmungen dieser AGB über Nutzungsrechte vor.
11. Weiterverrechnung von Drittanbieterkosten
11.1 Drittanbieterkosten, die 7tees im Auftrag oder im Interesse des Kunden entstehen, werden dem Kunden gesondert verrechnet, sofern dies vereinbart ist. Das gilt auch für Software- und Abonnementkosten sowie nutzungsabhängige Gebühren wie API-, Speicher-, Kommunikations- oder Transaktionskosten. Die Höhe richtet sich nach der Vereinbarung. Fehlt eine Vereinbarung über die Höhe, werden die Kosten zum Einstandspreis zuzüglich eines angemessenen, dem Kunden vorab bekanntgegebenen Bearbeitungsaufschlags verrechnet.
11.2 Werden Drittanbieterkosten in einer Fremdwährung belastet, erfolgt die Umrechnung zum tatsächlich belasteten Euro-Betrag oder, falls dieser nicht feststellbar ist, zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank am Belastungstag. Bankspesen und Fremdwährungsgebühren können weiterverrechnet werden.
11.3 Erhöht ein Drittanbieter seine Preise oder ändert er sein Abrechnungsmodell, ist 7tees berechtigt, die geänderten Kosten ab dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens weiterzuverrechnen. 7tees teilt dies dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis mit. Der Kunde kann die betroffene Leistung in diesem Fall zum nächstmöglichen Termin kündigen, zu dem auch 7tees die Leistung gegenüber dem Drittanbieter beenden kann.
11.4 Geht 7tees für den Kunden Mindestlaufzeiten, Vorauszahlungen oder Mengenverpflichtungen gegenüber einem Drittanbieter ein, trägt der Kunde die darauf entfallenden Kosten bis zum frühestmöglichen Beendigungszeitpunkt beim Drittanbieter, sofern 7tees ihn vor Eingehen der Verpflichtung darauf hingewiesen und der Kunde zugestimmt hat. Das gilt auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages mit 7tees, es sei denn, 7tees hat die Beendigung zu vertreten.
11.5 Bereits an Drittanbieter bezahlte Entgelte werden dem Kunden nur erstattet, soweit 7tees vom Drittanbieter eine Erstattung erhält.
11.6 Von der Bereitstellung eines Drittanbieterprodukts an den Kunden (Punkt 10.4) ist die bloße Weiterverrechnung von Kosten zu unterscheiden: Wird ein Drittanbieterprodukt ausschließlich von 7tees zur Erbringung der vereinbarten Leistungen genutzt und werden die entsprechenden Kosten aufgrund einer individuellen Vereinbarung an den Kunden weiterverrechnet, erhält der Kunde dadurch weder einen eigenen Zugang noch Nutzungs-, Lizenz- oder Übertragungsrechte am Drittanbieterprodukt. Konten und Zugangsdaten verbleiben ausschließlich bei 7tees und werden dem Kunden nicht überlassen. Ob und wie 7tees das Drittanbieterprodukt nutzen darf, richtet sich allein nach den Bedingungen des Drittanbieters.
12. SaaS-Produkte und digitale Produkte
12.1 Bei SaaS-Produkten stellt 7tees die Software für die Vertragsdauer zur Nutzung über das Internet bereit. Eine Überlassung der Software zur lokalen Installation oder des Quellcodes ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
12.2 7tees bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Eine ununterbrochene, fehlerfreie Verfügbarkeit wird ohne gesondertes Service Level Agreement nicht geschuldet. Wartungsfenster, Sicherheitsupdates und notwendige technische Änderungen sind zulässig. 7tees kündigt geplante Wartungen, die die Nutzung voraussichtlich erheblich beeinträchtigen, nach Möglichkeit im Voraus an.
12.3 7tees ist berechtigt, Funktionen weiterzuentwickeln, zu ändern oder durch gleichwertige Funktionen zu ersetzen, sofern der wesentliche Vertragszweck dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
12.4 Für einzelne Produkte können ergänzende produktspezifische Nutzungsbedingungen gelten (Punkt 2.1).
13. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
13.1 Standardsoftware und Produkte von 7tees: An Standardsoftware, SaaS-Produkten, Bibliotheken, Vorlagen, Werkzeugen und sonstigen von 7tees unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelten Komponenten erhält der Kunde für die Vertragsdauer bzw. den vereinbarten Zeitraum eine einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Werknutzungsbewilligung für eigene betriebliche Zwecke im vereinbarten Umfang. Alle übrigen Rechte verbleiben bei 7tees bzw. deren Lizenzgebern.
13.2 Individuelle Entwicklungen: An Arbeitsergebnissen, die 7tees eigens für den Kunden erstellt, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung des darauf entfallenden Entgelts eine nicht ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Werknutzungsbewilligung für eigene Zwecke, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung. Ein ausschließliches Werknutzungsrecht, die Übertragbarkeit an Dritte oder die Herausgabe des Quellcodes bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Bis zur vollständigen Bezahlung kann 7tees die Nutzung widerruflich gestatten.
13.3 7tees bleibt berechtigt, das bei der Leistungserbringung erworbene allgemeine Know-how, Methoden sowie wiederverwendbare, nicht kundenspezifische Komponenten auch für andere Projekte zu nutzen, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
13.4 Für in Arbeitsergebnisse eingebundene Drittanbieter- und Open-Source-Komponenten gelten die Punkte 10.3 und 10.7.
13.5 Der Kunde darf Urheber- und Schutzrechtsvermerke nicht entfernen. Eine Dekompilierung oder ein Reverse Engineering ist nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Bestimmungen zulässig.
14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
14.1 7tees verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Informationen zur Verarbeitung in eigener Verantwortung enthält die Datenschutzerklärung.
14.2 Soweit 7tees personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab, sofern ein solcher nicht bereits Bestandteil produktspezifischer Bedingungen ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
14.3 7tees ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter, insbesondere Hosting-, Infrastruktur- und KI-Anbieter, nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags einzusetzen.
15. Vertraulichkeit
15.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Quellcode, Zugangsdaten und Kundendaten, geheim zu halten und ausschließlich für Vertragszwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.
15.2 Nicht vertraulich sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, die rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
15.3 Die Weitergabe an Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und berufsmäßige Berater ist zulässig, soweit diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und die Informationen für die Leistungserbringung benötigen. Für den Einsatz von KI-Werkzeugen gelten ergänzend die Punkte 4.5 bis 4.7.
16. Gewährleistung
16.1 7tees leistet Gewähr dafür, dass Werkleistungen und Standardsoftware im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen. Unerhebliche Abweichungen begründen keinen Mangel. Eine Gewähr dafür, dass Software in allen Einsatzumgebungen und Kombinationen fehlerfrei läuft, wird nicht übernommen.
16.2 Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, in Textform und nachvollziehbar beschrieben zu rügen. 7tees ist zunächst nach eigener Wahl zur Verbesserung oder zum Austausch innerhalb angemessener Frist berechtigt. Erst wenn diese fehlschlagen, kann der Kunde Preisminderung oder, bei nicht geringfügigen Mängeln, Wandlung (Aufhebung des Vertrages) verlangen.
16.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme bzw. Übergabe. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Der Kunde hat das Vorliegen eines Mangels zum Übergabezeitpunkt nachzuweisen.
16.4 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, nicht vereinbarte Einsatzbedingungen, mangelhafte Mitwirkung des Kunden oder auf Drittanbieterprodukte zurückzuführen sind, die nicht von 7tees beschafft oder bereitgestellt wurden.
16.5 Bei Dienstleistungen, insbesondere Beratung und Support, besteht keine Gewährleistung im Sinne eines bestimmten Erfolgs. 7tees wird nicht vertragsgemäß erbrachte Dienstleistungen auf Rüge des Kunden innerhalb angemessener Frist ohne Mehrkosten vertragsgemäß nachholen.
16.6 Für von 7tees beschaffte oder bereitgestellte Drittanbieterprodukte gilt ergänzend Punkt 10.6.
17. Haftung
17.1 7tees haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkungen der Punkte 17.2 bis 17.5 gelten in diesen Fällen nicht.
17.2 Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet 7tees nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, insgesamt jedoch auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis für die betroffene Leistung bezahlten Nettoentgelte, bei Einmalleistungen auf das Nettoentgelt der betroffenen Leistung.
17.3 Für Schäden, die ausschließlich auf Änderungen, Ausfälle, Einschränkungen oder die Einstellung von Drittanbieterprodukten zurückzuführen sind, haftet 7tees nur, soweit 7tees diese zu vertreten hat; Punkt 10.6 bleibt unberührt.
17.4 Für den Verlust von Daten haftet 7tees bei leichter Fahrlässigkeit nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden im Rahmen seiner Verantwortung nach Punkt 5.3 nicht vermeidbar gewesen wäre. Soweit 7tees die Datensicherung übernommen hat oder nach Punkt 5.3 schuldet, gilt diese Einschränkung nicht.
17.5 Schadenersatzansprüche wegen leicht fahrlässig verursachter Schäden sind innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
17.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von 7tees.
18. Höhere Gewalt
18.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs zurückzuführen ist. Dazu zählen etwa Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Terror, behördliche Maßnahmen, Streiks, großflächige Strom-, Netz- oder Infrastrukturausfälle, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen sowie Ausfälle wesentlicher Drittanbieter, die nicht von der betroffenen Partei zu vertreten sind.
18.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert ein solches Ereignis länger als 60 Tage, können beide Parteien den betroffenen Vertrag ganz oder teilweise kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
18.3 Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen bleiben von diesem Punkt unberührt.
19. Laufzeit und Kündigung
19.1 Einmalige Leistungen enden mit ihrer vollständigen Erbringung.
19.2 Verträge über laufende Leistungen ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können von beiden Parteien zum Ende eines Kalendermonats bzw. der laufenden Abrechnungsperiode unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Monatliche SaaS-Abonnements können zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden.
19.3 Verträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit können frühestens zu deren Ende gekündigt werden. Sie verlängern sich jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, höchstens jedoch um zwölf Monate, sofern sie nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf gekündigt werden.
19.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für 7tees insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit einer wesentlichen Zahlung in Verzug ist, wesentliche Vertragspflichten oder einbezogene Bedingungen von Drittanbietern (Punkt 10.2) verletzt oder die Leistungen rechtswidrig nutzt.
19.5 Bei Vertragsende stellt 7tees dem Kunden auf Anfrage innerhalb angemessener Frist dessen Daten in einem gängigen Format zur Verfügung, soweit dies technisch möglich und vereinbart ist oder sich aus der Produktbeschreibung ergibt (Punkt 5.3). Danach werden die Daten nach Maßgabe gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gelöscht. Für die Beendigung von Drittanbieterleistungen gilt Punkt 11.4.
19.6 Bei ordentlicher Kündigung werden bereits bezahlte Entgelte für laufende Abrechnungsperioden nicht anteilig erstattet, sofern nicht zwingendes Recht oder eine abweichende Vereinbarung etwas anderes vorsehen.
20. Änderungen dieser AGB
20.1 7tees kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn sachliche Gründe vorliegen, insbesondere Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, technische Entwicklungen, geänderte Bedingungen von Drittanbietern oder Änderungen des Leistungsangebots.
20.2 Für laufende Verträge teilt 7tees Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. 7tees weist in der Mitteilung gesondert auf die Bedeutung des Schweigens und das Widerspruchsrecht hin. Widerspricht der Kunde, können beide Parteien den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Änderungen wesentlicher Hauptleistungspflichten, Haftungsregelungen, Nutzungsrechte und bereits entstandener Zahlungsansprüche bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Eine Zustimmungsfiktion durch Schweigen findet auf solche Änderungen keine Anwendung. Preisänderungen richten sich ausschließlich nach Punkt 9.4.
20.3 Änderungen wirken nur für die Zukunft. Bereits abgeschlossene Einzelaufträge und bereits erbrachte Leistungen werden durch eine neue Fassung dieser AGB nicht rückwirkend geändert; für sie gilt die bei ihrem Abschluss gültige Fassung (Punkt 1.4), sofern nichts anderes vereinbart wird.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Form: Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zumindest der Textform. Das gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
21.2 Übertragung: Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von 7tees auf Dritte übertragen. Die Abtretung von Geldforderungen bleibt nach Maßgabe des § 1396a ABGB zulässig.
21.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien werden sich bemühen, für zukünftige Verträge eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
21.4 Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
21.5 Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, denen diese AGB zugrunde liegen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz von 7tees in 2542 Kottingbrunn sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. 7tees ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
21.6 Erfüllungsort ist der Sitz von 7tees in 2542 Kottingbrunn, sofern nichts anderes vereinbart ist.